Verhaltensregeln für Anlieferer und Abholer

!!! Wichtige Info für Kleinanlieferer: Eine Vergütung für Metall erfolgt erst ab einer Menge von 5 Kg !!!

!!! Wichtige Kundeninformation zur Annahme von Chemikalien, Pflanzenschutzmitteln, Laugen und Säuren sowie unbekannten Stoffen !!!

Allgemeine Regeln:

  • Das Betreten des Betriebsgeländes ohne Anmeldung im Büro ist nicht gestattet!
  • Das Rauchen ist auf dem gesamten Betriebsgelände, auch im LKW bzw. Fahrzeug verboten
  • Das Tragen von Warnweste und Sicherheitsschuhen ist Pflicht.
  • Während der Wartezeit immer am Fahrzeug bleiben und nicht auf dem Betriebsgelände umherlaufen.
  • Kinder müssen im Fahrzeug bleiben.
  • Das Entnehmen von Ware, gleich welcher Art, ist nicht gestattet!
  • Der Aufenthalt ist nur in dem für die Tätigkeit notwendigen Bereich gestattet.
  • Auf dem Betriebsgelände ist den Anordnungen des Verladers bzw. des Personals Folge zu leisten.
  • Beim Verladen nicht unter die gehobene Last treten bzw. im LKW bleiben.
  • Nach vollständiger Beendigung des Be- bzw. Entladevorgangs zügig von der Waage fahren

Verkehrsregeln:

  • Stapler-, Bagger- und Radladerverkehr hat Vorrang
  • Beim Befahren des Betriebsgeländes gilt grundsätzlich die StVO. Schrittgeschwindigkeit (max. 5 km/h) fahren
  • Auf den Fahrwegen ist der Aufenthalt verboten!

Ladungssicherung:

  • Die Ladung ist zum Schutz gegen Umfallen, Beschädigung, Verrutschen, Heraus- und Herunterfallen etc. vom Fahrzeugführer zu sichern.
  • Das Verzurren, nach dem neuesten Stand der Technik (derzeit VDI–Richtlinie 2700 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen) ist Aufgabe des Fahrzeug-führers.
  • Die Ladungssicherungshilfsmittel sind vom Fahrzeugführer im stets einwandfreien Zustand zu stellen und vorzuhalten.
  • Ballen sind in jedem Fall so zu sichern, dass jeder Block mit einem eigenen Gurtband verzurrt wird.
  • Bei Nichteinhaltung wird die Verladung eingestellt.

Diese Regeln können Sie sich hier herunterladen und zum persönlichen Gebrauch ausdrucken.

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