





Verhaltensregeln für Anlieferer und Abholer
!!! Wichtige Info für Kleinanlieferer: Eine Vergütung für Metall erfolgt erst ab einer Menge von 5 Kg !!!
Allgemeine Regeln:
- Das Betreten des Betriebsgeländes ohne Anmeldung im Büro ist nicht gestattet!
- Das Rauchen ist auf dem gesamten Betriebsgelände, auch im LKW bzw. Fahrzeug verboten
- Das Tragen von Warnweste und Sicherheitsschuhen ist Pflicht.
- Während der Wartezeit immer am Fahrzeug bleiben und nicht auf dem Betriebsgelände umherlaufen.
- Kinder müssen im Fahrzeug bleiben.
- Das Entnehmen von Ware, gleich welcher Art, ist nicht gestattet!
- Der Aufenthalt ist nur in dem für die Tätigkeit notwendigen Bereich gestattet.
- Auf dem Betriebsgelände ist den Anordnungen des Verladers bzw. des Personals Folge zu leisten.
- Beim Verladen nicht unter die gehobene Last treten bzw. im LKW bleiben.
- Nach vollständiger Beendigung des Be- bzw. Entladevorgangs zügig von der Waage fahren
Verkehrsregeln:
- Stapler-, Bagger- und Radladerverkehr hat Vorrang
- Beim Befahren des Betriebsgeländes gilt grundsätzlich die StVO. Schrittgeschwindigkeit (max. 5 km/h) fahren
- Auf den Fahrwegen ist der Aufenthalt verboten!
Ladungssicherung:
- Die Ladung ist zum Schutz gegen Umfallen, Beschädigung, Verrutschen, Heraus- und Herunterfallen etc. vom Fahrzeugführer zu sichern.
- Das Verzurren, nach dem neuesten Stand der Technik (derzeit VDI–Richtlinie 2700 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen) ist Aufgabe des Fahrzeug-führers.
- Die Ladungssicherungshilfsmittel sind vom Fahrzeugführer im stets einwandfreien Zustand zu stellen und vorzuhalten.
- Ballen sind in jedem Fall so zu sichern, dass jeder Block mit einem eigenen Gurtband verzurrt wird.
- Bei Nichteinhaltung wird die Verladung eingestellt.
Diese Regeln können Sie sich hier herunterladen und zum persönlichen Gebrauch ausdrucken.